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Vernehmlassungen

Bundesrat wartet mit der Revision der Kinderbetreuungsverordnung ab und setzt Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft

Sowohl National- als auch Ständerat haben sich für eine Einschränkung der Bewilligungspflicht und die entsprechende Initiative der Kommission für Rechtsfragen ausgesprochen. Der Bundesrat hat nun verlauten lassen, dass erst die Verabschiedung der Gesetzesänderung durch das Parlament abwarten und erst anschliessend über das weitere Vorgehen bei der Kinderbetreuungsverordnung entscheiden will. Auch die zweite Version des Vorentwurfs für eine neue Kinderbetreuungsverordnung stiess auf massive Kritik: zehn Kantone, fünf Parteien (CSP, CVP, FDP, Grüne und SVP) sowie 19 Organisationen lehnten diesen aus unterschiedlichen Gründen ab. Kritisiert wurden insbesondere:

  • die hohe Regelungsdichte
  • der fehlende Schutz der vollzeitlich betreuten Kinder
  • die unvernünftige oder gar praxisfremde Regelung
  • die Rückschritte bei der Qualitätssicherung und beim Kindesschutz
  • die angestrebten Professionalisierung/ Zunahme der Bürokratie

Die neue Adoptionsverordnung hingegen tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

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Medienmitteilung

Schweizerische UNESCO-Kommission setzt sich für mehr Qualität in der familienergänzenden Kinderbetreuung ein

Die Schweizerische UNESCO-Kommission hat auf den zur Vernehmlassung stehenden Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik geantwortet. Wir begrüssen die in der parlamentarischen Initiative festgehaltene Forderung zur Stärkung der Familienpolitik und das Anliegen, die Förderung und Unterstützung von Familien in die Bundesverfassung aufzunehmen. Die fehlende gesetzliche Verankerung familienpolitischer Anliegen stellt einen zentralen Stolperstein bei der Umsetzung aller den frühkindlichen Bereich betreffender Initiativen dar und erklärt unter anderem den grossen Nachholbedarf der Schweiz im Bereich der frühkindlichen Bildung und Integration. Wir bedauern jedoch, dass diese Anliegen einzig in einem soziökonomischen Rahmen diskutiert werden. So wurde die wichtige Chance verpasst, mit einem Hinweis auf eine entsprechende Kinder- und Jugendförderung, Massnahmen zur Qualitätskontrolle der Kinderbetreuung und einer Kennzeichnung der Anliegen innerhalb der Bildungspolitik, für eine chancengerechte und qualitiative Bildungspolitik der Schweiz einzustehen. Dementsprechend verlangen wir vom Bund eine Revision dieser Punkte. 

Unterschiedliche Reaktionen auf den neuen Familienartikel

Die Vernehmlassungsfrist für den geplanten neuen Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik ist am 04. März 2011 abgelaufen. Die Frage nach der richtigen Familienpolitik und einer angemessenen Kinderbetreuung bleibt dabei umstritten: Die Stellungnahmen der Kantone, Parteien und Organisationen vielen äusserst unterschiedlich aus. Währendem sich CVP, SP und Grüne für den neuen Verfassungsartikel aussprechen, lehnt die FDP eine Ausdehnung der Kompetenz des Bundes in Bereich der Familienpolitik ab und die SVP spricht sich ganz gegen einen neuen Verfassungsartikel aus. Die Schweizerische UNESCO-Kommission fordert einen verstärkten Einsatz des Bundes in den Bereichen Qualität der Kinderbetreuung und Förderung von Kinder und Jugendlichen. Die entsprechende Stellungnahme finden Sie hier

 

Lesen Sie hier eine Auswahl der eingereichten Stellungnahmen verschiedenster VertreterInnen:

Netzwerk Kinderbetreuung begrüsst den neuen Familienartikel

Das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz hat sich zum neuen, noch in der Vernehmlassung stehenden, Familienartikel geäussert. Das Netzwerk begrüsst das Vorhaben, eine Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik zu schaffen und kritisiert einzig den fehlenden Verweis auf die Qualität der neu zu schaffenden Betreuungsplätze

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Stellungnahme

Tagesfamilien Schweiz lehnt zweiten Entwurf der KiBeV ab

Tagesfamilien Schweiz (SVT) hat ebenfalls Stellung zur revidierten KiBeV genommen und schliesst sich im Bereich der Tageseinrichtungen der Meinung von KiTaS, im Bereich der Pflegekinderbetreuung der Stellungnahme der Pflegekinderaktion Schweiz an. Trotz Ablehnung des Entwurfs nimmt der Verein Stellung zu einzelnen Artikeln, die die Betreuung in Tagesfamilien betreffen und fordert die Ausarbeitung eines neuen Vorschlags durch eine Expertenkommission

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Stellungnahme

SVP lehnt zweiten Entwurf der KiBeV ab

Wie bereits in der ersten Vernehmlassungsrunde spricht sich die SVP auch diesmal entschieden gegen die revidierte Kinderbetreuungsverordnung aus. Obschon die zweite Version weniger gravierend ausfalle, ziele der Entwurf auf eine unnötige Bürokratisierung der privaten Kinderbetreuung ab und verunmögliche spontane Lösungen. Die revidierte KiBeV strebe eine "Entmündigung der Eltern" an, so der Vorwurf der Schweizerischen Volkspartei

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Kinderanwaltschaft Schweiz lehnt zweiten Entwurf der KiBeV ab

Auch die Vereinigung Kinderanwaltschaft Schweiz lehnt den neuen Entwurf der KiBeV ab. Der Entwurf verfehle das Ziel, den Schutz und die Rechte von Kindern zeitgemäss zu regeln und beinhalte grundlegende Mängel. "So geht er von falschen Annahmen zur Situation von Pflegekindern aus und stellt aus der Sicht einer Pflegekinderhilfe einen klaren Rückschritt gegenüber der geltenden PAVO dar" schreibt die Kinderanwaltschaft. Zusammen mit anderen Fachorganisationen (u.a. Pflegekinder-Aktion Schweiz, Tagesfamilien Schweiz,  Netzwerk Kinderbetreuung, Fachverbandes Sozial- und Sonderpädagogik Integras)  lehnt Kinderanwaltschaft Schweiz den zweiten KiBeV-Vorschlag deshalb ab

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Stellungnahme

Die EKKJ lehnt zweiten Entwurf der KiBeV ab

Die EKKJ hat eine Stellungnahme zum neuen Entwurf der KiBeV veröffenticht und hält darin fest: "Wo die erste Verordnung zu weit gegangen ist, greift sie jetzt zu kurz." Die EKKJ fordert den Bund dazu auf in der Revision der KIBeV insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Rechte und der verbesserte Schutz der ausserfamiliär untergebrachten Kinder und die Professionalisierung der Jugendhilfe in diesem Bereich

Stellungnahme der EKKJ

Medienmitteilung der EKKJ

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Stellungnahme der Schweizerischen UNESCO-Kommission zur revidierten KiBeV

Die Schweizerische UNESCO-Kommission hat auf die zur Vernehmlassung stehende und revidierte KiBeV geantwortet. Die Stellungnahme der Kommission hält an den Forderungen der ersten Stellungnahme vom 31. August 2009 fest, greift aber auch neue Punkte auf. So befürwortet die Schweizerische UNESCO-Kommission, dass die Qualitätssicherung und Professionalisierung der Betreuung mit der neuen KiBeV verbessert werden will. Gefordert wird jedoch eine bessere Berücksichtigung des Bildungsaspektes, eine bessere Berücksichtigung der Anliegen der Familien, eine effizientere Datenerhebung und ein Ausbau der interkantonalen Zusammenarbeit. In Rückblick auf die erste Weltkonferenz der UNESCO zur frühkindlichen Bildung, die vom 26.-29. Oktober in Moskau stattgefunden und an der über 1000 Partizipanten aller Nationen teilgenommen haben, hält die Schweizerische UNESCO-Kommission mit dieser Stellungnahme noch einmal fest: Weltweit, aber insbesondere auch in den industrialiserten Ländern und besonders in der Schweiz, muss vor allem noch mehr für die Qualität und die Chancengleichheit in der frühkindlichen Bildung getan werden.

Die Pflegekinder-Aktion Schweiz lehnt den zweiten Entwurf der KiBeV ab

Die Pflegekinder-Aktion Schweiz hat Stellung zur zweiten Revision der Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV) genommen und weist den vorliegenden Entwurf in Absprache mit weiteren Kinderbetreuungsorganisationen (Tagesfamilien Schweiz,Netzwerk Kinderbetreuung, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik Integras und Kinderanwaltschaft Schweiz) entschieden zurück. Der Entwurf verfehle das Ziel, den Schutz und die Rechte von Kindern zeitgemäss zu regeln und sei deshalb abzulehnen. Die Pflegekinder-Aktion Schweiz empfiehlt dem Bund den Einsatz einer Expertenkommission zu Neuregelung der Pflege- und Kinderbetreuungsverordnungen

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Ausführliche Stellungnahme

Kurzfassung der Stellungnahme

Bundesrat schickt die KiBeV zum zweiten Mal in die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat die Kinderbetreuungsverordnung, die letztes Jahr in die Vernehmlassung geschickt wurde und teils auf heftige Kritik schiess, überarbeitet und nun erneut in die Vernehmlassung geschickt. Im Gegensatz zur ersten Vorlage entfällt nun die Bewilligungspflicht bei einer Betreuung von Kinder durch Verwandte und enge Freunde der Eltern. Die Aufsicht durch die Behörden als auch die Pflicht zur Weiterbildung der Betreuungsperson sind so vollständig aufgehoben. Die Vernehmlassungsfrist endet am 20. Dezember 2010

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Neuer Verfassungsartikel zur Familienpolitik

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat die Vernehmlassung zu ihrem Berichts- und Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative „Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik“ eröffnet. Die Initiative wurde am 23.03.2007 von Norbert Hochreutener eingereicht und schlägt die Aufnahme eines Artikels zur Förderung von Familien in die Bundesverfassung vor. Die SGK-NR erkennt dieses Anliegen nun an und schlägt den neuen Verfassungsartikel 115a BV vor, welcher die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe in die Verfassung aufnimmt. Insbesondere soll die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen als konkretes Ziel in die Verfassung aufgenommen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 4. März 2011

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Entwurf Artikel 115 a BV

Bericht der SGK-NR

Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes

Gestützt auf die Postulate des ehemaligen Nationalrates Calude Janiak (00.3469) und der Nationalrätin Ursula Wyss (00.3400 und 01.3350) und den Bericht des Bundesrates ("Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik") vom 27. August 2008 verfolgt die Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes insbesondere die folgenden Ziele: Verstärkung des Integrations- und Präventionspotenzials der Kinder- und Jugendförderung des Bundes durch Unterstützung offener und innovativer Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; gesetzliche Verankerung der Unterstützung der Eidgenössischen Jugendsession und Finanzierung von Massnahmen, welche die Beteiligung von Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten an der Jugendsession fördern; Unterstützung der Kantone beim Aufbau und der konzeptuellen Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik; verstärkter Informations- und Erfahrungsaustausch mit Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik. Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Januar 2010

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Sozialkommission ist für den Familienartikel

Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat sich mit 11 zu 9 Stimmen für eine Verfassungsbestimmung ausgesprochen, die als "Basis für eine umfassende Familienpolitik" gelten soll. Die Kommission reagiert damit auf die parlamentarische Initiative "Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik" von Norbert Hochreutener und schlägt - wie bereits in der Vernehmlassungsentwurf - einen neuen Verfassungsartikel 115a vor, gemäss welchem Bund und Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern und insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen sollen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat und zur Stellungnahme an den Bundesrat

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Lizenz zur Kinderbildung

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Eine von der Schweizerischen UNESCO-Kommission in Auftrag gegebene Grundlagenstudie zeigt jedoch, dass diesem Recht in der Schweiz erst beim Eintritt in den Kindergarten entsprochen wird. Dabei gilt frühkindliche Bildung als Schlüsselfaktor für den späteren Lern- und Lebenserfolg und hilft mit, herkunftsbedingte Chancenungleichheit zu vermeiden. Die Schweizerische UNESCO-Kommission fordert deshalb eine Verankerung der frühkindlichen Bildung in der geplanten Totalrevision der Pflegekinderverordnung.

Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV), 2009

Der Bundesrat will mit klaren rechtlichen Vorgaben das Wohl der Kinder gewährleisten, die in einer fremden Familie oder in einer Einrichtung betreut werden. Die Kinderbetreuungsverordnung will ein verständliches Arbeitsinstrument für die meistens nicht juristisch ausgebildeten Akteure im Pflegekinderwesen sein. Sie ist deshalb umfangreicher als die alte Pflegekinderverordnung. Sie bleibt aber eine Rahmenverordnung, die durch die kantonalen Gesetze ergänzt wird. Frist für die Einreichung von Vernehmlassungen und Stellungnahmen war der 15.9.2009.

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Vernehmlassungsbericht

Stellungnahme Netzwerk Kinderbetreuung

Medienmitteilung der FDP. Die Liberalen und der FDP. Die liberalen Frauen

Stellungnahme von CURAVIVA Schweiz

Veranstaltung des Verbandes Tagesfamilien Ostschweiz VTO, Schwerpunktthema KiBeV

Stellungnahme Jacqueline Fehr

Stellungnahme Kinderschutzorganisation Kinder ohne Rechte

Stellungnahme des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH

Kurzstellungnahme Tagesfamilien Schweiz

Stellungnahme Pro Familia

Stellungnahme EKFF

Verlängerung des Impulsprogrammes für familienergänzende Kinderbetreuung

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 01. Februar 2003 in Kraft getreten und bildet die Grundlage für ein auf acht Jahre befristetes Impulsprogramm, welches zusätzliche Kinderbetreuungsplätze schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern soll. Seit 2007 ist nebst der Objekt- auch eine Subjektfinanzierung möglich, neu sollen nun auch Projekte mit Innovationscharakter der Kantone und Gemeinden finanzielle Unterstützung des Bundes erhalten. Des Weiteren wird eine Verlängerung des Impulsprogrammes um vier Jahre (bis zum 31. Januar 2015) vorgeschlagen. Die Änderungen des Bundesgesetzes wurden aufgrund einer Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates WBK-N vorgenommen und werden nun vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Oktober 2009

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Motion WBK-N