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Consultazioni

Bundesrat wartet mit der Revision der Kinderbetreuungsverordnung ab und setzt Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft

Sowohl National- als auch Ständerat haben sich für eine Einschränkung der Bewilligungspflicht und die entsprechende Initiative der Kommission für Rechtsfragen ausgesprochen. Der Bundesrat hat nun verlauten lassen, dass erst die Verabschiedung der Gesetzesänderung durch das Parlament abwarten und erst anschliessend über das weitere Vorgehen bei der Kinderbetreuungsverordnung entscheiden will. Auch die zweite Version des Vorentwurfs für eine neue Kinderbetreuungsverordnung stiess auf massive Kritik: zehn Kantone, fünf Parteien (CSP, CVP, FDP, Grüne und SVP) sowie 19 Organisationen lehnten diesen aus unterschiedlichen Gründen ab. Kritisiert wurden insbesondere:

  • die hohe Regelungsdichte
  • der fehlende Schutz der vollzeitlich betreuten Kinder
  • die unvernünftige oder gar praxisfremde Regelung
  • die Rückschritte bei der Qualitätssicherung und beim Kindesschutz
  • die angestrebten Professionalisierung/ Zunahme der Bürokratie

Die neue Adoptionsverordnung hingegen tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

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Medienmitteilung

Schweizerische UNESCO-Kommission setzt sich für mehr Qualität in der familienergänzenden Kinderbetreuung ein

Die Schweizerische UNESCO-Kommission hat auf den zur Vernehmlassung stehenden Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik geantwortet. Wir begrüssen die in der parlamentarischen Initiative festgehaltene Forderung zur Stärkung der Familienpolitik und das Anliegen, die Förderung und Unterstützung von Familien in die Bundesverfassung aufzunehmen. Die fehlende gesetzliche Verankerung familienpolitischer Anliegen stellt einen zentralen Stolperstein bei der Umsetzung aller den frühkindlichen Bereich betreffender Initiativen dar und erklärt unter anderem den grossen Nachholbedarf der Schweiz im Bereich der frühkindlichen Bildung und Integration. Wir bedauern jedoch, dass diese Anliegen einzig in einem soziökonomischen Rahmen diskutiert werden. So wurde die wichtige Chance verpasst, mit einem Hinweis auf eine entsprechende Kinder- und Jugendförderung, Massnahmen zur Qualitätskontrolle der Kinderbetreuung und einer Kennzeichnung der Anliegen innerhalb der Bildungspolitik, für eine chancengerechte und qualitiative Bildungspolitik der Schweiz einzustehen. Dementsprechend verlangen wir vom Bund eine Revision dieser Punkte. 

Unterschiedliche Reaktionen auf den neuen Familienartikel

Die Vernehmlassungsfrist für den geplanten neuen Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik ist am 04. März 2011 abgelaufen. Die Frage nach der richtigen Familienpolitik und einer angemessenen Kinderbetreuung bleibt dabei umstritten: Die Stellungnahmen der Kantone, Parteien und Organisationen vielen äusserst unterschiedlich aus. Währendem sich CVP, SP und Grüne für den neuen Verfassungsartikel aussprechen, lehnt die FDP eine Ausdehnung der Kompetenz des Bundes in Bereich der Familienpolitik ab und die SVP spricht sich ganz gegen einen neuen Verfassungsartikel aus. Die Schweizerische UNESCO-Kommission fordert einen verstärkten Einsatz des Bundes in den Bereichen Qualität der Kinderbetreuung und Förderung von Kinder und Jugendlichen. Die entsprechende Stellungnahme finden Sie hier

 

Lesen Sie hier eine Auswahl der eingereichten Stellungnahmen verschiedenster VertreterInnen:

Netzwerk Kinderbetreuung begrüsst den neuen Familienartikel

Das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz hat sich zum neuen, noch in der Vernehmlassung stehenden, Familienartikel geäussert. Das Netzwerk begrüsst das Vorhaben, eine Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik zu schaffen und kritisiert einzig den fehlenden Verweis auf die Qualität der neu zu schaffenden Betreuungsplätze

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Stellungnahme

Tagesfamilien Schweiz lehnt zweiten Entwurf der KiBeV ab

Tagesfamilien Schweiz (SVT) hat ebenfalls Stellung zur revidierten KiBeV genommen und schliesst sich im Bereich der Tageseinrichtungen der Meinung von KiTaS, im Bereich der Pflegekinderbetreuung der Stellungnahme der Pflegekinderaktion Schweiz an. Trotz Ablehnung des Entwurfs nimmt der Verein Stellung zu einzelnen Artikeln, die die Betreuung in Tagesfamilien betreffen und fordert die Ausarbeitung eines neuen Vorschlags durch eine Expertenkommission

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Stellungnahme

SVP lehnt zweiten Entwurf der KiBeV ab

Wie bereits in der ersten Vernehmlassungsrunde spricht sich die SVP auch diesmal entschieden gegen die revidierte Kinderbetreuungsverordnung aus. Obschon die zweite Version weniger gravierend ausfalle, ziele der Entwurf auf eine unnötige Bürokratisierung der privaten Kinderbetreuung ab und verunmögliche spontane Lösungen. Die revidierte KiBeV strebe eine "Entmündigung der Eltern" an, so der Vorwurf der Schweizerischen Volkspartei

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Kinderanwaltschaft Schweiz lehnt zweiten Entwurf der KiBeV ab

Auch die Vereinigung Kinderanwaltschaft Schweiz lehnt den neuen Entwurf der KiBeV ab. Der Entwurf verfehle das Ziel, den Schutz und die Rechte von Kindern zeitgemäss zu regeln und beinhalte grundlegende Mängel. "So geht er von falschen Annahmen zur Situation von Pflegekindern aus und stellt aus der Sicht einer Pflegekinderhilfe einen klaren Rückschritt gegenüber der geltenden PAVO dar" schreibt die Kinderanwaltschaft. Zusammen mit anderen Fachorganisationen (u.a. Pflegekinder-Aktion Schweiz, Tagesfamilien Schweiz,  Netzwerk Kinderbetreuung, Fachverbandes Sozial- und Sonderpädagogik Integras)  lehnt Kinderanwaltschaft Schweiz den zweiten KiBeV-Vorschlag deshalb ab

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Stellungnahme

Die EKKJ lehnt zweiten Entwurf der KiBeV ab

Die EKKJ hat eine Stellungnahme zum neuen Entwurf der KiBeV veröffenticht und hält darin fest: "Wo die erste Verordnung zu weit gegangen ist, greift sie jetzt zu kurz." Die EKKJ fordert den Bund dazu auf in der Revision der KIBeV insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Rechte und der verbesserte Schutz der ausserfamiliär untergebrachten Kinder und die Professionalisierung der Jugendhilfe in diesem Bereich

Stellungnahme der EKKJ

Medienmitteilung der EKKJ

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Stellungnahme der Schweizerischen UNESCO-Kommission zur revidierten KiBeV

Die Schweizerische UNESCO-Kommission hat auf die zur Vernehmlassung stehende und revidierte KiBeV geantwortet. Die Stellungnahme der Kommission hält an den Forderungen der ersten Stellungnahme vom 31. August 2009 fest, greift aber auch neue Punkte auf. So befürwortet die Schweizerische UNESCO-Kommission, dass die Qualitätssicherung und Professionalisierung der Betreuung mit der neuen KiBeV verbessert werden will. Gefordert wird jedoch eine bessere Berücksichtigung des Bildungsaspektes, eine bessere Berücksichtigung der Anliegen der Familien, eine effizientere Datenerhebung und ein Ausbau der interkantonalen Zusammenarbeit. In Rückblick auf die erste Weltkonferenz der UNESCO zur frühkindlichen Bildung, die vom 26.-29. Oktober in Moskau stattgefunden und an der über 1000 Partizipanten aller Nationen teilgenommen haben, hält die Schweizerische UNESCO-Kommission mit dieser Stellungnahme noch einmal fest: Weltweit, aber insbesondere auch in den industrialiserten Ländern und besonders in der Schweiz, muss vor allem noch mehr für die Qualität und die Chancengleichheit in der frühkindlichen Bildung getan werden.

Die Pflegekinder-Aktion Schweiz lehnt den zweiten Entwurf der KiBeV ab

Die Pflegekinder-Aktion Schweiz hat Stellung zur zweiten Revision der Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV) genommen und weist den vorliegenden Entwurf in Absprache mit weiteren Kinderbetreuungsorganisationen (Tagesfamilien Schweiz,Netzwerk Kinderbetreuung, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik Integras und Kinderanwaltschaft Schweiz) entschieden zurück. Der Entwurf verfehle das Ziel, den Schutz und die Rechte von Kindern zeitgemäss zu regeln und sei deshalb abzulehnen. Die Pflegekinder-Aktion Schweiz empfiehlt dem Bund den Einsatz einer Expertenkommission zu Neuregelung der Pflege- und Kinderbetreuungsverordnungen

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Ausführliche Stellungnahme

Kurzfassung der Stellungnahme

Bundesrat schickt die KiBeV zum zweiten Mal in die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat die Kinderbetreuungsverordnung, die letztes Jahr in die Vernehmlassung geschickt wurde und teils auf heftige Kritik schiess, überarbeitet und nun erneut in die Vernehmlassung geschickt. Im Gegensatz zur ersten Vorlage entfällt nun die Bewilligungspflicht bei einer Betreuung von Kinder durch Verwandte und enge Freunde der Eltern. Die Aufsicht durch die Behörden als auch die Pflicht zur Weiterbildung der Betreuungsperson sind so vollständig aufgehoben. Die Vernehmlassungsfrist endet am 20. Dezember 2010

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Neuer Verfassungsartikel zur Familienpolitik

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat die Vernehmlassung zu ihrem Berichts- und Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative „Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik“ eröffnet. Die Initiative wurde am 23.03.2007 von Norbert Hochreutener eingereicht und schlägt die Aufnahme eines Artikels zur Förderung von Familien in die Bundesverfassung vor. Die SGK-NR erkennt dieses Anliegen nun an und schlägt den neuen Verfassungsartikel 115a BV vor, welcher die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe in die Verfassung aufnimmt. Insbesondere soll die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen als konkretes Ziel in die Verfassung aufgenommen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 4. März 2011

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Entwurf Artikel 115 a BV

Bericht der SGK-NR

Revisione totale della legge sulle attività giovanili

Sulla base dei postulati Janiak (00.3469) e Wyss (00.3400 e 01.3350) e del rapporto del Consiglio federale ("Strategia per una politica svizzera dell’infanzia e della gioventù") del 27 agosto 2008, la revisione totale della LAG persegue in particolare gli obiettivi seguenti: rafforzare il potenziale di integrazione e prevenzione della promozione dell’infanzia e della gioventù attuata dalla Confederazione sostenendo forme di attività extrascolastiche con bambini e giovani aperte e innovative; iscrivere nella legge il sostegno fornito alla Sessione federale dei giovani da parte della Confederazione; finanziare misure che promuovono la partecipazione di giovani di tutti i ceti sociali alla sessione; sostenere i Cantoni nell’elaborazione della loro politica dell’infanzia e della gioventù e nello sviluppo di relativi progetti; rafforzare lo scambio di informazioni ed esperienze con attori operanti nell’ambito della politica dell’infanzia e della gioventù.
Data limite: 15.01.2010

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La Commissione sociale si esprime a favore dell'articolo costituzionale sulla famiglia

Con 11 voti contro 9 la Commissione della sicurezza sociale e della sanità del Consiglio nazionale (CSSS-N) si è espressa a favore del cosiddetto «articolo sulla famiglia». L'articolo che rimanda all'iniziativa parlamentare lanciata da Norbert Hochreutener mira a introdurre nella costituzione un articolo sulla politica familiare. Dopo che a inizio anno l'articolo è stato sottoposto a consultazione, la Commissione sociale propone ora un nuovo articolo costituzionale 115a, secondo cui la Confederazione e i Cantoni dovrebbero promuovere la conciliabilità tra professione e famiglia e in particolare garantire un'offerta appropriata di strutture diurne complementari alla famiglia e parascolastiche.  

Il progetto sarà inoltrato al Consiglio nazionale e sottoposto al Consiglio federale per una presa di posizione.

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Licenza per la formazione dei bambini

Ogni bambino ha diritto all’educazione. Da uno studio di base commissionato dalla Commissione svizzera per l’UNESCO risulta tuttavia che questo diritto viene garantito in Svizzera soltanto a partire dalla scuola dell’infanzia. Eppure la formazione della prima infanzia è considerata un fattore determinante per avere successo nell'apprendimento e nella vita e contribuisce a ridurre le differenze di opportunità determinate dall’estrazione sociale. La Commissione svizzera per l’UNESCO chiede quindi che la formazione della prima infanzia sia integrata nella revisione totale dell’ordinanza sull’accoglimento di minori a scopo di affiliazione e di adozione.

Ordinanza sull’assistenza extrafamiliare di minori (OAssMe) e Ordinanza sull'adozione (OAdoz), 2009

Con disposizioni legali chiare il Consiglio federale intende garantire il bene dei minori assistiti da una famiglia che non sia la propria o da un istituto. L’ordinanza sull’assistenza di minori intende mettere a disposizione uno strumento di lavoro comprensibile agli operatori del settore, che solitamente non dispongono di una formazione giuridica. È perciò più ampia rispetto all’attuale OAMin, ma rimane pur sempre un’ordinanza quadro che è completata dalla legislazione cantonale. Il termine per la presentazione delle consultazioni e delle prese di posizione è il 15 settembre 2009.

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Proroga del programma d’incentivazione in materia di custodia di bambini complementare alla famiglia

La Legge federale sugli aiuti finanziari per la custodia di bambini complementare alla famiglia è entrata in vigore il 1° febbraio 2003 e costituisce la base di un programma d’incentivazione di otto anni inteso a creare ulteriori posti di custodia per i bambini e a favorire la conciliabilità tra famiglia e lavoro. Dal 2007 oltre al finanziamento ai fornitori è previsto anche il finanziamento ai genitori. Da ora anche i progetti di carattere innovativo dei Cantoni e dei Comuni possono ricevere un supporto finanziario della Confederazione. Viene inoltre proposta una proroga di quattro anni del programma d’incentivazione (fino al 31 gennaio 2015). Le modifiche della legge federale sono state effettuate in base a una mozione della Commissione della scienza, dell’educazione e della cultura del Consiglio nazionale CSEC-CN per le quali il Consiglio federale ha aperto la procedura di consultazione. Il termine delle consultazioni è fissato il 15 ottobre 2009

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Mozione CSEC-CN