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Glossar

Basisstufe / Grundstufe / Schuleingangsstufe

Mehrere Kantone testen momentan das Konzept einer Basis- oder Grundstufe. Die Schuleingangsstufe für 4 bis 8-jährige Kinder wird dabei flexibilisiert, um den Kindern mehr Entwicklungsraum zu geben. Bei einer Basisstufe werden die zwei Vorschuljahre mit den ersten zwei Jahren der Primarstufe zusammengefasst. Die Grundstufe hingegen vereint den Vorschulbereich mit dem ersten Jahr der Primarstufe.

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Chancengleichheit / Chancengerechtigkeit

Von Chancengleichheit wird gesprochen, wenn für alle dieselben Chancen bereitstehen und allfällige Unterschiede in Bildungs- oder Berufserfolg einzig auf individuelle Fähigkeiten oder Entscheidungen zurückzuführen sind. Da eine Charakterisierung von „gleichen“ Chancen oft sehr schwer zu treffen ist, wird alternativ oft auch der Begriff Chancengerechtigkeit benützt, der das Vorhandensein von „gerechten“ Chancen für alle impliziert. Ein Streben nach Chancengerechtigkeit stellt somit ein Streben nach einer gerechten Verteilung von Chancen dar. Der Begriff Chancengerechtigkeit weist im Gegensatz zum Begriff Chancengleichheit auch deutlicher darauf hin, dass Chancengleichheit nicht einer Ergebnisgleichheit gleichzusetzen ist. Chancen zu nutzen bleibt eine individuelle Entscheidung. Wichtig ist aber, dass die Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Entscheidung gegeben werden.

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Elternbildung

Laut der Dachorganisation Elternbildung CH soll Elternbildung Erziehenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die ihre Erziehungskompetenz fördern und stärken. Sie gilt als Teil der Erwachsenenbildung und richtet sich an alle Formen von Familien. Sie setzt unter fachlicher Leitung vorwiegend in Gruppen Prozesse in Gang, in denen sich Erziehende mit Beziehungs- und Erziehungsaufgaben auseinandersetzen. Elternbildung reflektiert zudem die politischen und sozialen Rahmenbedingungen, die den Familienalltag prägen.

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Familienergänzende / familienexterne / ausserfamiliale Kinderbetreuung

Familienergänzende, familienexterne oder ausserfamiliale Kinderbetreuung umfasst sämtliche Betreuungssituationen, in denen die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung eines Kindes von anderen Personen als den Erziehungsberechtigten geleistet wird. Diese Betreuung kann informell durch Privatpersonen oder Verwandte erfolgen, wird aber auch formell durch öffentliche als auch privat finanzierte Dienstleistungsangebote wie beispielsweise Kindertagesstätten oder Spielgruppen ermöglicht. Für diese Angebote bestehen auf Bundesebene weder Bildungspläne noch Qualitätsrichtlinien.

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FBBE

Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) ist ein wichtiger Begriff der Pädagogik sowie der Bildungspolitik. FBBE richtet sich auf Kinder zwischen 0 und 6 Jahren und deren Bedürfnisse aus. Mittels gezielter Kombination aus einer bewussten Anregung der kindlichen Neugier (Bildung), einer fachgerechten Betreuung und einem absichtsvollen Umgang (Erziehung) ab Geburt sollen fliessende Übergänge zwischen Spielen und Lernen geschaffen werden. Vermittelt werden für die Entwicklung des Kindes grundlegende Kompetenzen und Fähigkeiten und nicht bedingt Wissensinhalte.

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Frühförderung/ Heilpädagogische Frühförderung/ frühe Förderung

Unter Frühförderung versteht man spezielle Förderangebote im Vorschulbereich, die den natürlichen Lernprozess des Kindes unterstützen und begleiten sollen. Der Begriff ist nicht klar definiert und vereint im allgemeinen Wortgebrauch verschiedene Förderkonzepte. Unter Frühförderung bzw. frühe Förderung kann so auch eine heilpädagogische, eine Integrationsmassnahmen entsprechende oder eine spezifischen Zielen angepasste Förderung von Kleinkindern gemeint sein.
In Deutschland wird der Begriff Frühförderung stark vom Begriff FBBE differenziert. Fast ausschliesslich und übergreifend wird der Begriff Frühförderung für therapeutische und heilpädagogische Hilfeleistungen im Frühbereich verwendet. In der Schweiz hingegen wird nur sehr schwach zwischen den Begriffen FBBE und Frühförderung unterschieden.

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Frühkindliche Bildung

Der Begriff Frühkindliche Bildung umschreibt die vorschulische Bildung von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren. Damit ist die Ausbildung von übergreifenden Kompetenzen und Fähigkeiten sowie die Verknüpfung von Lern- und Lebenswelten gemeint und nicht eine Verschiebung von schulischen Lerninhalten in den Vorschulbereich. Bei einer frühkindlichen Bildung kommen verschiedene pädagogische und sozialpolitische Konzepte zum Einsatz, die in Begrifflichkeiten wie FBBE, Frühförderung oder frühe Förderung verankert werden.

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Kindertagesstätten

Laut dem Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) werden mit Kindertagesstätten Einrichtungen definiert, die
•    Kinder ab 3 Monaten bis zum Ende der Schulzeit betreuen
•    regelmässig an mindestens 5 halben Tagen in der Woche geöffnet sind
•    mehr als 5 Betreuungsplätze anbieten.
Der Verband verwendet den Begriff als Sammelbegriff für Krippen, Horte, Kinderhäuser, Tagesheime, Tagesstätten und ähnliche Institutionen. Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen hingegen setzt einzig Krippen Kindertagesstätten gleich und definiert eine Betreuungsspanne bereits ab zwei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten.

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Orientierungspläne

Mit Orientierungsplänen werden Lernziele oder pädagogische Konzepte für die alltägliche Betreuung der Kinder in Tageseinrichtungen definiert. Dadurch steht die Institution für einen Auftrag ein, den sie in der familienergänzenden Betreuung zu übernehmen gewillt ist. Orientierungspläne dienen aber auch als Instrument und Orientierungshilfe für Erzieherinnen und Erzieher und verbessern den gegenseitigen Austausch von Institutionen der Kinderbetreuung. Orientierungspläne auf nationaler Ebene für den Vorschulbereich existieren bereits in Neuseeland, Norwegen, Finnland, Schweden, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Dänemark und der Slowakei.

In der Schweiz sind Bestrebungen im Gange, ebensolche Pläne für den Vorschulbereich auszuarbeiten. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.

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Pädagogische Konzepte

Pädagogische Konzepte legen Erziehungsaufgaben und Handlungsvorgaben fest. Diese gründen oft auf Werten und Vorstellungen. In der Schweiz bestehen im Bereich der frühkindlichen Bildung verschiedene pädagogische Konzepte. Ersichtlich wird dies insbesondere im Vorschulbereich, der sprachregionale Unterschiede und damit einhergehende unterschiedliche Konzepte aufweist. Viele Institutionen der familienexternen Kinderbetreuung erstellen eigenständig solche Konzepte, um Richtlinien für Mitarbeitende und Eltern anbieten zu können. Diverse Städte und Kantone haben Frühförderungskonzepte erarbeitet, welche die Richtlinien der Pädagogik im Frühbereich festlegen.

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PAVO / Kinderbetreuungsverordnung

Die Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; ehemals PAVO) soll mittels klarer rechtlicher Vorgaben die Betreuungsauflagen für eine Betreuung von Kindern ausserhalb der Familie regeln. Sie orientiert sich am Kindeswohl und versucht Qualitätsrichtlinien zu setzen. Die Kinderbetreuungsverordnung (derzeit in Ausarbeitung) soll die 1977 erlassene Pflegekinderverordnung ablösen.

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Resilienz

Der Begriff Resilienz leitet sich vom lateinischen resilire für „abprallen“ ab und bezeichnet die Widerstandskraft insbesondere von Kindern gegenüber ungünstigen Einflüssen aus dem sozialen Umfeld. Mit einer hohen Resilienz ausgestattet, kann sich ein Kind so frei von psychischen oder physischen Defiziten und unabhängig vom sozialen Kontext entwickeln. Viele Konzepte der frühkindlichen Bildung zielen auf eine Resilienzförderung zur Herstellung von Chancengerechtigkeit dar.

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UNO-Kinderrechtskonvention

Die UNO-Konvention über die Kinderrechte wurde am 20. November 1989 von den Mitgliedstaaten der UNO verabschiedet. Die Schweiz hat die Konvention 1997 ratifiziert. Sie umfasst die drei Bereiche Partizipation, Schutz und Versorgung. Artikel 28 und Artikel 29 fokussieren das Recht auf Bildung sowie Bildungsziele. Dies sind unter anderem die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und seiner Begabungen sowie die Vorbereitung des Kindes auf ein aktives Erwachsenenleben. Artikel 18 der Kinderrechtskonvention fordert Unterstützung der Erziehungsarbeit der Eltern durch den Staat. Das Kindeswohl steht dabei stets im Vordergrund.

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Vorschulbereich / Vorschule

Der Vorschulbereich umfasst den kindlichen Altersbereich zwischen 4 bis 6 Jahren. Der Vorschulbereich unterliegt kantonalen Regelungen, wodurch in der Schweiz drei geografisch differenzierte Vorschulinstitutionen entstanden sind: der Kindergarten in der Deutschschweiz, die école enfantine in der Romandie und die scuola dell’infanzia im Tessin. Die Scuola dell’Infanzia nimmt Kinder bereits ab drei Jahren auf. Der Vorschulbereich fällt bundesgesetzlich nicht unter den Grundschulunterricht und wird so von den Kantonen freiwillig angeboten. Die neue interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) legt den Beginn der obligatorischen Schule auf das vierte Altersjahr fest.

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